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Jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtung

Lagereinrichtungen/Regale sind Arbeitsmittel. Sie unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Sie müssen gemäß § 10, mindestens alle 12 Monate, von befähigten Personen kontrolliert werden. Die neue europäische Norm DIN EN 15635 i.V.m. BGR 234 legt den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen/Regalen fest.

Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Sicherheit seiner Lagereinrichtungen.
Wir führen gerne, bei laufendem Betrieb, die Prüfung Ihrer Lagereinrichtungen durch.

Wir prüfen Ihre Regale nach:
- DIN EN 15635,
- BetrSichV
- BGR 234

zu prüfende Regalsysteme:
- Fachbodenregale
- Palettenregale
- Kragarmregale
- Einfahrregale
- Durchfahrregale
- Durchlaufregale
- Mehrgeschosseinrichtungen

Sie erhalten
qualifizierte Inspektion
ordnungsgemäße Dokumentation mit Handlungsempfehlung
offizielle Prüfplakette

Auf Wünsch
Montagen, Demontagen, Reparatur der defekten Bauteile durch unser Montageteam.

Weitere Informationen unter